Rauchmelder werden in allen NRW-Wohnungen zur Pflicht

Kreis Herford. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2017 müssen alle Wohnungen in NRW mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Die kleinen, runden Geräte sind unscheinbar und gar nicht teuer. Im Notfall können sie allerdings Leben retten: Ihr schriller Warnton ist bei einem Wohnungsbrand kaum zu überhören.

Die Rauchmelder-Pflicht gilt in NRW für Neubauten bereits seit dem 1. April 2013. Besitzern von gebrauchten Immobilien hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt, die zum Jahresende abläuft. Der Kreisfeuerwehrverband Herford appelliert deshalb noch einmal an die Bürger, jetzt aktiv zu werden und Rauchmelder zu installieren.

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen durch Brände. Ursache ist häufig der giftige Rauch. „Schon wenige Atemzüge können tödlich sein“, sagt Kreisbrandmeister Wolfgang Hackländer. Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld. „Das gilt besonders im Schlaf, wenn der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist!“

Bauherrn und Wohnungseigentümer sind nach dem Gesetzeswortlaut verpflichtet die Geräte zu installieren. Wenn sie ihrem Auftrag nicht nachkommen, sollten Mieter auf ihren Vermieter zugehen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Geräte ist dann allerdings in aller Regel der Mieter selber verantwortlich.  Dazu gehören die Funktionsprüfung, die Wartung sowie der Batteriewechsel. Mit Funktionsprüfung ist das einmal jährliche Drücken der Prüftaste gemeint, um die akustische Warnung probeweise zu aktivieren. Der Batteriewechsel muss nach Angaben des Herstellers erfolgen oder spätestens wenn der Melder eine Batteriestörung aussendet.

 

Schlafräume, Kinderzimmer und Flure müssen abgesichert sein

 

Zumindest alle Schlafräume sowie Kinderzimmer müssen nach dem Willen des Gesetzgebers mit den Lebensrettern ausgestattet sein. „Das gilt auch für Flure, über die Rettungswege von Wohnräumen führen“, so Hackländer. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt der Brandschutztechniker auch im Wohnzimmer, auf dem Dachboden und im Keller nachzurüsten. Die Geräte müssen immer an der Decke und möglichst in der Raummitte montiert werden. Der Mindestabstand zu Wänden oder Einrichtungsgegenständen sollte 50 Zentimeter betragen. Für Küche und Badezimmer sind spezielle Hitzemelder besser geeignet, um Fehlalarme zu vermeiden. „Sie reagieren nicht auf Rauch oder Wasserdampf, dafür aber auf eine stark ansteigende Raumtemperatur“, sagt Hackländer. Es gibt auch Rauchmelder für Gehörlose. Im Unterschied zu den handelsüblichen Geräten besitzen die zusätzlich ein Vibrationskissen und eine Blitzleuchte. „So ist der Weck- und Warneffekt am Tag und in der Nacht gewährleistet!“ Übrigens: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes (Az. B 3 KR 8/13 R) muss die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für solche Geräte übernehmen; denn sie sind für Gehörlose als Hilfsmittel einzustufen.

 

Probleme mit der Versicherung

Günstige Angebote sind verlockend, aber nicht immer zuverlässig. Orientierung bietet seit einiger Zeit das Qualitätssiegel „Q“. Geräte, die das Zeichen tragen, sind besonders langlebig, stabil und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.

Der Kreisbrandmeister bestätigt, dass Kontrollen oder Strafen im Zusammenhang mit der Rauchmelder-Pflicht nicht vorgesehen sind. „Kommt es zu einem Brand mit Personenschaden, dann dürfte für die Ermittlungsbehörden und die Versicherung allerdings von großem Interesse sein, ob der Wohnungseigentümer seiner Pflicht nachgekommen ist oder nicht!“ (Redaktion: kfv-herford.de)

 

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Mehr Informationen? www.rauchmelder-lebensretter.de

Rauchmelder können Leben retten, gerade im Schlaf, wenn der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Ab 1. Januar 2017 sind die Geräte in allen NRW-Wohnungen Pflicht. (Foto: rauchmelder-lebensretter.de)