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Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter wer in die Feuerwehr eintritt.
Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat.
Oberfeuerwehrfrau oder  Oberfeuerwehrmann wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat.
Hauptfeuerwehrfrau oder  Hauptfeuerwehrmann wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat.
Unterbrandmeisterin oder  Unterbrandmeister wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat.
Brandmeisterin oder  Brandmeister wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang (F III) am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat.
Oberbrandmeisterin oder  Oberbrandmeister wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Brandinspektorin oder Brandinspektor wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Brandoberinspektorin oder  Brandoberinspektor wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin oder  Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor

wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.

 


 

Führungskräfte tragen zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen ein Funktionsabzeichen,
solange sie die Leitungsfunktion wahrnehmen.
Leiter/in einer Feuerwehr, Kreisbrandmeister/in und deren Stellvertreterinnen oder
Stellvertreter tragen ausschließlich Funktionsabzeichen.

Jugendwart
Löschzugführer
stellv. Löschzugführer
Leiter der Feuerwehr
stellv. Leiter der Feuerwehr

 




Helmkennzeichnungen finden in erster Linie Verwendung, um Qualifikationen im Einsatz
schnell erkennbar zu machen. Die tatsächliche Funktionskennzeichnung, also die Tatsache
ob ein qualifiziertes Mitglied diese Funktion gerade ausübt, wird durch
Kennzeichnungswesten gekennzeichnet.

Gruppenführerin
Gruppenführer
Zugführerin
Zugführer
Verbandsführerin
Verbandsführer

 


 


Kennzeichnungswesten werden eingesetzt, um Führungskräfte oder Helfer mit besonderen
Funktionen an der Einsatzstelle eindeutig zu kennzeichnen. Die Bezeichnung der Funktion
ist zusätzlich auf dem Rücken im Klartext angebracht.

Atemschutzüberwachung
Gruppenführerin
Gruppenführer
Zugführerin / auch Abschnittsleiterin
Zugführer / auch Abschnittsleiter
Einsatzleiterin
Einsatzleiter